Inzest bei Sunniten - Abu Hanifa erlaubte Inzest ?

Inzest bei Sunniten - Abu Hanifa erlaubte Inzest ?

In diesem Artikel soll eines der Angriffe auf den großen Imam der Ahlus Sunnah, Imam Abu Hanifa (Rahimahullah), in seine Schranken gewiesen werden. Einige unwissende und zudem verlogene Sektierer, wie z.B. die 12er-Shiiten verwenden eine Aussage Imam Abu Hanifas gegen die Sunniten und meinen, dass er Inzest erlaubte oder Inzest nicht unter Strafe stellt. Was ist aber die Realität ?
 

بسم الله الرحمان الرحيم
صلى الله عليه وآله و صحبه و سلم

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Frieden und Segen auf seinem Propheten, der Familie und den Gefährten




 

Die shiitische Website  al-haq.de schreibt:

Weiteres haben wir eine Aussage von Abu Hanifa, wiedergegeben vom bekannten Gelehrten ibn Hazm, in seinem bekannten Werk al-Muhala, im Band 11 auf Seite 253:

وقال أبو حنيفة ﻻ حد عليه في ذلك كله وﻻ حد على من تزوج امه التي ولدته وابنته واخته وجدته وعمته وخالته وبنت أخيه وبنت اخته عالما بقرابتهن منه عالما بتحريمهن عليه ووطئهن كلهن.

“Abu Hanifa sagte dass es keine Strafe für eine Person gibt, der seine biologische Mutter, die Tochter, die Schwester, Großmutter, Tante väterlicherseits, Tante mütterlicherseits und die Nichte heiratet. Auch wenn er weiß dass sie seine Verwandten sind, und dass sie unheiratbar für ihn sind und mit ihnen allen schlief.”

 

Zu dieser Überlieferung schreibt der Autor (eine typische Argumentation der 12er-Shiiten!):

 

al-haq.de:

Als brauch ein Inzest betreiber, sich vor dem islamischen Staat nicht zu fürchten. Da der islamische Staat keine Strafe dafür verhängen kann, gemäß Abu Hanifa.

Für die Einwände:
Es geht hier nicht darum ob es Erlaubt ist oder nicht. Es geht darum ob es eine Strafe dafür gibt oder nicht. Wem diese Aussage nicht gefällt, soll nicht uns dafür belangen, sondern ihren Großgelehrten Sheikh ibn Hazm. Auch dieses Buch ist kein “No Name” Buch, es ist auch keine unbekannte Quelle. Sondern einer der wichtigsten und Bekanntesten Fiqh Bücher bei den Sunniten. Jeder der in sunnitischen Fiqh Wissen hat, wird das wissen.

Noch ein weiteres Zusatz haben wir. Um den Zitat von Ibn Hazm zu stärken. Es ist aus bekannten hanefitische fiqh Bücher. Jene die von sich aus behaupten Hanefi zu sein, und sich mit der Rechtsfindung der Hanefiten auszukennen, und die Bücher zu wissen. Müssten eigentlich die Bücher von uns zitierten Autoren eigentlich nicht unbekannt sein.

 

Folgende Scheinargumente wurden getätigt:

1- Ein Inzestbetreiber hat vor einem islamischen Gericht nichts zu befürchten ! Es gibt dafür keine Strafe nach Imam Abu Hanifa!

2- Bekannte hanafitische Fiqh-Bücher bestätigen dieses "Urteil" des Imams. 
 


Analyse:

 

Erster Gesichtspunkt )

 

Grundsätzlich ist der Aussage Imam Abu Hanifas zu entnehmen, dass er diese "Ehe" sprich Inzest als Haram bezeichnet. Die Autoren haben bewusst die wichtigste Stelle in der Überlieferung umschrieben, sodass sie zu den Einwänden kamen, die sie nieder geschrieben haben. 

 

 عالما بقرابتهن منه ، عالما بتحريمهن عليه ، ووطئهن كلهن 

Aaliman bi-qaraabtihinna minhu , Aaliman bi-tahriimihinna alayhi , wa Watiahunna kullahun

 

Die 12er-shiitische Website hat folgende Übersetzung angegeben: 

 

"Auch wenn er weiß dass sie seine Verwandten sind, und dass sie unheiratbar für ihn sind und mit ihnen allen schlief.”

 

Die verwendeten Wörter im arabischen Originaltext sind "qaraabtihinna" und "tahriimihinna", sowie "Watiahunna". Gemäß dem berühmten Online- Wörterbuch almaany.com sind die Wörter folgendermaßen zu übersetzen:

Das "hinna" oder "hunna" sind Pronomen, weshalb diese nicht mitberücksichtigt werden!


Qarabah - Verwandte

Tahrim - das Verbot

Al-Watia - die Unzucht
 

somit lautet die korrekte Übersetzung:

 

"Auch wenn er weiß, dass sie seine Verwandten sind, auch wenn er weiß, dass sie ihm verboten (zum heiraten) sind und er mit ihnen allen Unzucht betreibt."


Demnach sind Einwände wie, man könnte und dürfte nach Imam Abu Hanifa Inzest betreiben falsch, denn er schreibt, dass die genannten Verwandten für ihn verboten sind und der Akt an sich Unzucht ist. In einer anderen Überlieferung (folgt!) wird über jenen, der Inzest als Halal - erlaubt ansieht, das Urteil eines Murtads - Abtrünnigen gesprochen, da er etwas erlaubt, was Allah verboten hat. 

Zweiter Gesichtspunkt )


Die Shiawebsite, sowie auch einige andere 12er-Shiiten zitieren zwar die Aussage Imam Abu Hanifas aus dem Werk von Ibn Hazm "Al-Muhalla" und beziehen sich auf weitere Fiqh-Bücher der Hanafiten. Sie zitieren jedoch bewusst nur diese Überlieferung und lassen weitere Überlieferungen bezüglich dieser Thematik weg. Weitere Überlieferungen diesbezüglich:

 

Schauen wir nun was Imam At-Tahawi mit der folgenden Überlieferungskette überliefert:

 

حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ ، عَنْ محمد ، عَنْ أَبِي يُوسُفَ عَنْ أَبِي حَنِيفَةَ ، بِذَلِكَ.

Es erzählte uns Sulaiman bin Shuayb von seinem Vater (Shuayb) von Muhammad von Abu Yusuf von Abu Hanifa das. (folgende)

 

قال أبو جعفر فذهب قوم إلى من تزوج ذات محرم منه وهو عالم بحرمتها عليه فدخل بها أن حكمه حكم الزاني وأنه يقام عليه حد الزنا الرجم أو الجلد واحتجوا في ذلك بهذه الآثار وممن قال بهذا القول أبو يوسف ومحمد رحمهما الله وخالفهم في ذلك آخرون فقالوا لا يجب في هذا حد الزنا ولكن يجب فيه التعزير والعقوبة البليغة وممن قال بذلك أبو حنيفة وسفيان الثوري رحمهما الله


وكان من الحجة على الذين إحتجوا عليهما بما ذكرنا أن في تلك الآثار أمر النبي صلى الله عليه و سلم بالقتل وليس فيها ذكر الرجم ولا ذكر إقامة الحد وقد أجمعوا جميعا أن فاعل ذلك لا يجب عليه قتل إنما يجب عليه في قول من يوجب عليه الحد عليه الرجم إن كان محصنا فلما لم يأمر النبي صلى الله عليه و سلم الرسول بالرجم وإنما أمره بالقتل ثبت بذلك أن ذلك القتل ليس بحد للزنا ولكنه لمعنى خلاف ذلك وهو أن ذلك المتزوج فعل


Im Grunde kann gemäß einer Gruppe gesagt werden, dass wenn eine Person mit einer Mahram (wie Mutter, Schwester usw.) die Nikah vollzieht und er weiß, dass sie Hurmat sind (Verboten zu verehelichen! ) und auch mit ihr den Beischlaf vollzieht, dann ist das Urteil auf ihn, die eines Zani (jemand der Zina begeht) . Die Hadd für Zina (Unzucht!) wird auf ihn angewandt. Wenn er verheiratet ist, dann wird er gesteinigt (Rajm) und wenn er alleinstehend ist, dann wird er ausgepeitscht. Dies ist die Meinung von Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad.

Die andere Meinung wird von Imam Abu Hanifa und Imam Sufyan ath-Thawri gehalten. Sie sind der Meinung, dass es keine Hadd für diese Tat gibt. Doch wird eine schwere Taz’ir * auf ihn vollzogen! Auch sagen sie, wenn dieser denkt das seine Handlung halal sei, er zum Abtrünnigen (Murtad) wird. […] (Dann erwähnt er noch die Strafe für Abtrünnigkeit, also die Todesstrafe).“

Quelle: Sharah Mani al-Asar, Band 2, Seite 73 .
Entnommen aus: Blogseite (Bala&dmhwir) .

 

* Tazir-Strafe kann im schwersten Fall der Tod sein. Zu weiteren Erklärungen im Bezug auf Tazir und dem Unterschied zu Hadd >>> Bitte hier klicken<<< 



Imam Abu Jafar At-Tahahwi

Wer ist Imam Abu Jafar At-Tahawi und welche Stellung hat er

Imam Tahawi ist ein Jurist, Mujtahid und großer Meister der Hadith-Wissenschaften in der hanafitischen Rechtsschule. Er wurde im Jahr 239 nach der Hijra in Ägypten geboren. 
Er war ein Zeitgenosse und Student vieler großen Gelehrten, die bei den Begründer der vier Rechtsschulen studierten und ebenso Zeitgenosse von Größen wie Imam Muslim, Imam Ibn Maja, Imam Tirmidhi, Imam Abu Dawud, Imam An-Nasai und vielen Weiteren. Er zählt zu den größten Fiqh-Gelehrten (Rechtsgelehrten) der Hanafi-Rechtsschule. 
Interessant für diesen Beitrag ist auch zu erwähnen, dass er unter Gelehrten studierte, die ihrerseits unter Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad studierten; den größten Schülern Imam Abu Hanifas und bedeutenden Gelehrten der Hanafi-Schule, sowie Mitbegründer der Rechtsschule. Die obige, vollständige Meinung wird ebenfalls von den Schülern dieser beiden Gelehrten über die beiden Gelehrten von Imam Abu Hanifa überliefert. 

Ibn Yunus sagte über Imam At-Tahawi:


وكان ثقة ثبتا فقيها عاقلا , لم يخلف مثله .

Thiqah Thabt (Vertrauenswürdig), Faqih (Rechtsgelehrter), intelligent, unerreicht von jenen, die nach ihm kamen.
 
Quelle: Online Referenz.

As-Suyuti und Al-Safadi sagten:

Unerreicht von jenen, die nach ihm kamen. 

Al-Ayni, Al-Samani, Adh-Dhahabi, As-Suyuti sagten:

einhellig in seiner Vertrauenswürdigkeit anerkannt.

Ibn Abdul-Barr über Imam At-Tahawi:

Meister in allen Schulen der Rechtswissenschaft.

Hafiz Ibn Kathir schreibt:

Eines der vertrauenswürdigen Größen unter den Meistern der Hadith-Wissenschaft.

Quelle: Vorwort Die Glaubenslehre des Imam Al-Tahawi, Seite 9.
 


Fazit:

 

Gemäß dieser Anaylse wird ersichtlich, dass Imam Hazm (Rahimahullah) nur einen Teil der Meinung Imam Abu Hanifas (Rahimahullah) in seinem Muhalla überliefert, wohingegen Imam At-Tahawi die komplette Meinung überliefert. Zudem ist es extrem verwunderlich, dass die 12er-Shiiten Imam Abu Jafar At-Tahawis Überlieferung ignorieren, wobei dieser unter den Schülern der beiden größten Gelehrten der Hanafi Rechtsschule studierten, die selbst von Imam Abu Hanifa lernten. Stattdessen beziehen sie sich auf eine Überlieferung von Ibn Hazam der viel später lebte und nie direkt die Mitbegründer der Hanafi Rechtsschule traf, geschweige unter ihnen studierte. Seine Überlieferung gibt also nur einen Teil der Meinung Imam Abu Hanifas wieder! 


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Imam Abu Hanifa nicht die "Hadd-Strafe" für Zina auf diese Art von Inzestbetreiber setzte, sondern eine "Tazir-Strafe". Somit würde ein Inzestbetreiber nach Imam Abu Hanifa in einem islamischen Statt nicht straffrei davon kommen! 

Resultierend hat der Autor der Website eine falsche Behauptung aufgestellt, indem er sagte, dass ein Inzestbetreiber in einem islamischen Staat nichts zu befürchten hätte! 
Genauso ist die Aussage einiger verstandsloser Sektierer absurd, dass einer sich nur auf die Überlieferung von Ibn Hazam stützend Inzest betreiben könnte und dürfte. Denn Imam Abu Hanifa hat es verboten und zudem werden bekanntlich (Was diese Juhal nicht wissen!) im Fiqh (in der Rechtswissenschaft) sämtliche Überlieferungen in Betracht gezogen und anschließend ein Urteil gefällt! 


Möge Allah diesen Menschen  Verstand und Aufrichtigkeit schenken!
 

 

الحمد لله ربّ العالمين

Alles Lob gebührt Allah dem Erhabenen und Frieden und Segen seien auf seinem Propheten und seiner Familie, den Gefährten und allen die ihnen bis zum Jüngsten Tag folgen
 

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geschrieben von: zichan

Aktualisiert: 23.09.2015 Grund: Umstrukturierung und Ergänzungen